Öffentliche Stellenausschreibung
der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (m/w/d)
zu besetzen.
Das Amt Putlitz-Berge mit rund 4.750 Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Fläche von 238 km²liegt im Norden des Landkreises Prignitz. Das Amt besteht aus den Gemeinden Berge, Gülitz-Reetz,Pirow und Triglitz sowie aus der Stadt Putlitz.
Wir suchen eine engagierte, zielstrebige, verantwortungsbewusste, belastbare, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick und sicherem Auftreten.
Sie sollten bereit und in der Lage sein:
- sich mit unserer Gegend und ihren Bewohnern zu identifizieren,
- mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll und transparent zusammenzuarbeiten,
- die Verwaltung zukunftsorientiert und bürgernah zu führen,
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und anzuleiten und
- die Region weiterzuentwickeln.
Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor wird vom Amtsausschuss des Amtes Putlitz-Berge für die Dauer von acht Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden,Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg.
Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A15.
Die Bewerbenden müssen mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Eine ausreichende Erfahrung liegt vor, wenn die Bewerbenden eine längere Tätigkeit in einer Kommunalverwaltung mit entsprechend mehrjähriger Führungserfahrung nachweisen können.
Die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst besitzt, wer beispielsweise den Diplom- oder Bachelorabschluss im Studiengang „Verwaltung und Recht“, „Öffentliche Verwaltung“oder „Kommunales Verwaltungsmanagement und Recht“ erworben hat. Die Bewerbenden müssen die Voraussetzungen für die Wahl zur Amtsdirektorin oder zumAmtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Landesbeamtengesetzin Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz erfüllen. Es wird erwartet, dass die für das Amt bestätigte Bewerberin oder der für das Amt bestätigte Bewerberden Hauptwohnsitz so wählt, dass die beschriebenen Aufgaben erfüllt und die erwartete Zusammenarbeit zum Wohle des Amtes Putlitz-Berge ungehindert gestaltet und ausgeübt werden können. Umzugskosten werden in diesem Zusammenhang nicht erstattet.Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitglieder des Amtsausschusses berechtigt sind, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen.
Bewerbungsunterlagen:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitglieder des Amtsausschusses berechtigt sind,Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen.Schriftliche Bewerbungen mit einem ausführlichen Motivationsschreiben und unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über den Bildungsgang, lückenlose Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Arbeitszeugnisse oder Referenzen, aktuelles erweitertesFührungszeugnis) werden bis zum 20. Mai 2025, 16 Uhr, in einem verschlossenen Umschlagadressiert an dasAmt Putlitz-BergeVorsitzender des AmtsausschussesHerrn Uwe KesslerKennwort: Bewerbung Amtsdirektorin/AmtsdirektorZur Burghofwiese 216949 Putlitz erbeten.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehendeBewerbungen nicht berücksichtigt werden.Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.
das Amt Putlitz-Berge
Vorsitzender des Amtsausschusses
Herrn Uwe Kessler
Kennwort: Bewerbung Amtsdirektorin/Amtsdirektor Zur Burghofwiese 216949 Putlitz erbeten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehendeBewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.
www.amtputlitz-berge.de